Allgmeine Geschäftsbedingungen
Helvia - Eine Marke der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Helvia – eine Marke der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt)
1. Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Verbrauchern, Unternehmern, Kommunen, Gemeinden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Auftraggebern, die die in diesen AGB beschriebenen Leistungen von Helvia – eine Marke der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) – nutzen möchten („Auftraggeber“).
Vertragspartner ist die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt), Untere Hainstraße 7, 61440 Oberursel. Die Leistungen können unter der Marke „Helvia“ angeboten und erbracht werden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zustimmt.
Individuelle Abreden zwischen der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Leistungen im Zusammenhang mit Photovoltaik und Energieprojekten
Helvia – eine Marke der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) – bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung, dem Erwerb, der Installation, der Angebotsprüfung, der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie sonstigen Energie- und Effizienzmaßnahmen an.
Dies umfasst insbesondere die Entwicklung einer bedarfsgerechten PV-Anlage, die Prüfung bereits vorhandener Angebote, die Erstellung betriebswirtschaftlicher Kalkulationen zur Beurteilung entsprechender Konzepte und Angebote sowie die strukturierte Unterstützung bei Ausschreibung, Angebotsvergleich und Entscheidungsfindung. Bei Bedarf können auch Fachfirmen zur Installation vermittelt werden.
Welche Leistungen im Einzelnen vereinbart sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, das die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsschlusses vorlegt.
2.2 Leistungen für Gemeinden und Kommunen
Helvia – eine Marke der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) – bietet darüber hinaus Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Gemeinden, Kommunen, kommunale Einrichtungen, kommunale Gesellschaften und sonstige öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung, Modernisierung und Effizienzsteigerung kommunaler Liegenschaften an.
Dies umfasst insbesondere die beratende und organisatorische Unterstützung bei der Identifikation, Strukturierung und Vorbereitung geeigneter Maßnahmen zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Liegenschaften, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Photovoltaik, Wärmeversorgung, Klimaschutz, Klimaanpassung, Gebäudehülle, Anlagentechnik und sonstige energetische Modernisierungsmaßnahmen.
Zu den Leistungen können insbesondere gehören:
- die Sichtung, Aufbereitung und Auswertung von Verbrauchs-, Gebäude-, Energie- und Projektdaten,
- die Unterstützung bei der Entwicklung und Strukturierung geeigneter Maßnahmenpakete,
- die Beratung im Zusammenhang mit Fördermittelmöglichkeiten,
- die Unterstützung bei der Fördermittelbeschaffung,
- die Erstellung oder Mitwirkung an Projektberichten, Nachweisunterlagen, Maßnahmenbeschreibungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und CO₂-Betrachtungen,
- die Vorbereitung, Bearbeitung oder Mitwirkung beim Ausfüllen von Antragsunterlagen,
- die Zusammenstellung erforderlicher Anlagen und Nachweise,
- die Kommunikation mit beteiligten Stellen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber,
- die Begleitung des Auftraggebers im Rahmen von Abstimmungen mit Förderstellen, Fachplanern, Energieberatern, Handwerksbetrieben, Behörden oder sonstigen Projektbeteiligten.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) schuldet hierbei grundsätzlich eine Beratungs- und Unterstützungsleistung, jedoch keinen bestimmten Fördermittelerfolg, keine Bewilligung von Fördermitteln, keine bestimmte Höhe einer Förderung und keine rechtsverbindliche Beurteilung der Förderfähigkeit, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Verträge mit Dritten, Anträge und Behördenkommunikation
Sämtliche für die Umsetzung und Implementierung der Vorhaben erforderlichen Verträge mit Dritten, z. B. mit Handwerkern, Installateuren, Fachplanern, Energieberatern, Statikern, Architekten, Förderstellen, Behörden, Netzbetreibern oder sonstigen Projektbeteiligten, werden vom Auftraggeber in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung abgeschlossen.
Etwaige Anträge an Behörden, Förderstellen, Netzbetreiber oder sonstige Dritte stellt der Auftraggeber grundsätzlich selbst in eigenem Namen. Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) tritt dabei nicht als Stellvertreter des Auftraggebers oder Dritter auf, es sei denn, eine entsprechende Vertretungsmacht wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) vorbereitete, ausgefüllte oder entworfene Anträge, Projektberichte, Nachweise, Erklärungen, Berechnungen oder sonstige Unterlagen sind vom Auftraggeber vor Einreichung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen und in eigenem Namen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Eine Haftung der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) für die Entscheidung von Behörden, Förderstellen, Netzbetreibern oder sonstigen Dritten, insbesondere für die Bewilligung, Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung von Fördermitteln, ist ausgeschlossen, soweit der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2.4 Keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelgarantie
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Architekten-/Ingenieurleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart und berufsrechtlich zulässig sind.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) übernimmt insbesondere keine verbindliche rechtliche Prüfung von Fördermittelbedingungen, Vergaberecht, Haushaltsrecht, Beihilferecht, Steuerrecht oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Soweit entsprechende Fragestellungen betroffen sind, hat der Auftraggeber eigenverantwortlich fachkundigen Rechts-, Steuer- oder Fachrat einzuholen.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) übernimmt nicht die Erfüllung gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen, der Beantragung von Fördermitteln oder der Umsetzung sonstiger Maßnahmen.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) agiert ausschließlich als beratender und unterstützender Dienstleister und schuldet keinen darüberhinausgehenden Erfolg, insbesondere nicht hinsichtlich einer bestimmten Wirtschaftlichkeit, eines bestimmten Einsparungserfolgs, einer bestimmten CO₂-Einsparung, einer bestimmten technischen Umsetzbarkeit, einer bestimmten Förderquote oder einer Fördermittelbewilligung.
2.5 Keine technische Ausführungsplanung und keine Bauüberwachung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) erbringt keine technischen Planungs-, Genehmigungs-, Bauleitungs-, Bauüberwachungs- oder Durchführungsleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sämtliche von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) zu erbringenden Leistungen sind grundsätzlich beratender, organisatorischer, vorbereitender, auswertender und unterstützender Natur.
3. Vertragsschluss
Das Leistungsangebot von Helvia – eine Marke der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) – ist unter www.helvia.de einsehbar. Durch die Buchung kostenpflichtiger Termine oder Leistungen beauftragt der Auftraggeber die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) unmittelbar.
Alternativ kann die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber ein Angebot in Text- oder Schriftform unterbreiten, das innerhalb der angegebenen Angebotsfrist vom Auftraggeber angenommen werden kann.
Unterbleibt eine Annahme, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Auswertungen, Vorlagen oder sonstigen Inhalte weiter zu nutzen und hat diese auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) geschlossen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Einzelheiten zum Widerrufsrecht sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung aufgeführt.
4. Beratungsdienstleistung
4.1 Objektanalyse und PV-Beratung
Im Rahmen einer Beratung untersucht die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) das Objekt in Bezug auf den möglichen Einsatz und den Betrieb einer Photovoltaikanlage oder sonstiger Energie- und Effizienzmaßnahmen. Hierbei werden persönliche Präferenzen, bereitgestellte Informationen, Wünsche, Ziele sowie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
Die Objektanalyse erfolgt nach Wahl der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) entweder durch eine Begehung vor Ort, durch einen Telefon- oder Videotermin oder durch die Auswertung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen am Sitz der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt). Sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen gelten als richtig, vollständig und aktuell, sofern für die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) keine offensichtlichen Unstimmigkeiten erkennbar sind.
Auf Grundlage einer Objektanalyse sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erstellt die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) – unter Berücksichtigung der Präferenzen des Auftraggebers – ein Anforderungsprofil oder eine sonstige Leistungsübersicht für eine geeignete Photovoltaikanlage oder sonstige Energie- und Effizienzmaßnahme.
Dieses Anforderungsprofil wird dem Auftraggeber entweder schriftlich oder im Rahmen eines persönlichen Termins, Telefontermins, Video-Calls oder Vor-Ort-Termins erläutert. Auf Basis dieses Profils kann die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine Leistungsübersicht in Schriftform erstellen, die der Auftraggeber für die gezielte Einholung von Angeboten bei Dienstleistern verwenden kann.
Zudem kann die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) bestehende Angebote anhand des erstellten Anforderungsprofils prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Anforderungsprofil, die Leistungsübersicht und alle darauf beruhenden Unterlagen zu prüfen und gegenüber der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) freizugeben oder etwaige Unstimmigkeiten mitzuteilen.
4.2 Ausschreibung, Vergabeakte und Angebotsvergleich
Sofern der Auftraggeber dies wünscht, kann er die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) zusätzlich beauftragen, das Projekt auf Grundlage der Objektanalyse und nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers auszuschreiben oder für die Angebotsabfrage vorzubereiten.
Hierfür kann die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine sogenannte Vergabeakte oder vergleichbare Projektunterlage erstellen, in der relevante Informationen zum Kundenauftrag enthalten sind. Diese Vergabeakte kann einem Handwerkernetzwerk, ausgewählten Anbietern oder sonstigen vom Auftraggeber benannten Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche technischen Planungsleistungen, Ausführungsplanungen, Genehmigungsprüfungen, statischen Prüfungen, Elektroplanungen oder sonstigen Fachplanungen grundsätzlich von den vom Auftraggeber ausgewählten Fachunternehmen, Handwerksbetrieben, Planern oder sonstigen geeigneten Dritten zu erbringen sind.
Die Vergabeakte enthält ausschließlich jene Informationen und Erkenntnisse, die die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Beratung, Objektanalyse oder Anforderungsdefinition erhoben oder abgeleitet hat. Sie ersetzt nicht die vollständige technische Planung der Installation einer Photovoltaikanlage oder anderer Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz.
Etwaige Angebote von Dritten richten sich direkt an den Auftraggeber. In diesem Kontext tritt die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) weder als Vertreter des Auftraggebers noch als Vertreter Dritter auf. Darüber hinaus kann die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) keine Gewähr oder Garantie dafür übernehmen, dass ein geeigneter Handwerkspartner, Anbieter oder Projektpartner erfolgreich vermittelt oder gefunden wird.
4.3 Kommunale Fördermittel- und Sanierungsberatung
Im Rahmen von Leistungen für Gemeinden, Kommunen und öffentliche Auftraggeber unterstützt die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) den Auftraggeber beratend und organisatorisch bei der Vorbereitung, Strukturierung und Dokumentation von Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Modernisierung kommunaler Liegenschaften.
Dies kann insbesondere die Erfassung und Auswertung von Verbrauchsdaten, Energiekosten, Gebäudedaten, technischen Informationen, Projektunterlagen und sonstigen vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen umfassen.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) kann außerdem Projektberichte, Maßnahmenbeschreibungen, Fördermittelunterlagen, Nachweisunterlagen, Auswertungen, Berechnungen, Anlagenverzeichnisse, Zusammenfassungen, Entscheidungsvorlagen und sonstige projektbezogene Unterlagen vorbereiten, erstellen oder bei deren Erstellung unterstützen.
Der Auftraggeber bleibt für die inhaltliche Prüfung, Freigabe und Einreichung sämtlicher Unterlagen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Fördermittelanträge, Nachweise, Projektberichte, Erklärungen, Kostenangaben, Verbrauchsdaten, Eigentumsverhältnisse, Beschlüsse, haushaltsrechtliche Voraussetzungen und sonstige Angaben gegenüber Förderstellen, Behörden oder Dritten.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Gewähr dafür, dass Fördermittel bewilligt, in bestimmter Höhe gewährt, fristgerecht ausgezahlt oder dauerhaft behalten werden. Gleiches gilt für die Anerkennung bestimmter Kostenpositionen, Maßnahmen oder Nachweise durch Förderstellen oder Behörden.
Fristen, Fördervoraussetzungen, Antragsbedingungen und Nachweispflichten sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu beachten. Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) kann hierbei unterstützend tätig werden, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die rechtzeitige Einreichung oder Vollständigkeit der Unterlagen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.4 Begleitende Leistungen während Umsetzung und Inbetriebnahme
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) steht dem Auftraggeber auf Grundlage gesondert zu beauftragender Leistungen während der Umsetzung, Installation, Sanierung, Modernisierung, Inbetriebnahme oder Nachweisführung für weiterführende Beratungen und Dienstleistungen zur Verfügung.
5. Honorar
Das vereinbarte Honorar einschließlich separat ausgewiesener Umsatzsteuer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und umfasst nur die von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) zu erbringenden Leistungen.
Bei Fördermittel-, Projektbericht-, Nachweis- oder Antragsleistungen umfasst das Honorar ausschließlich die vereinbarte Beratungs-, Unterstützungs-, Auswertungs- oder Erstellungstätigkeit der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt), nicht jedoch Gebühren, Kosten Dritter, behördliche Kosten, Planungsleistungen, Prüfleistungen oder sonstige Fremdkosten, außer es ist anders vereinbart.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) in Verzug, so kann die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste das vereinbarte Honorar verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb während des Annahmeverzugs anrechnen lassen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Beschlüsse, Vollmachten, Ansprechpartner und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt insbesondere für Objekt-, Gebäude-, Verbrauchs-, Energie-, Kosten-, Angebots-, Vertrags-, Eigentums-, Fördermittel-, Haushalts-, Beschluss- und Projektdaten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) erstellte oder vorbereitete Unterlagen, Auswertungen, Anträge, Projektberichte, Nachweise, Berechnungen und sonstige Dokumente vor Verwendung, Weitergabe oder Einreichung eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Nachteile, die auf unvollständigen, unrichtigen, verspäteten oder nicht freigegebenen Informationen des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt).
7. Haftung
Betriebswirtschaftliche Kalkulationen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Energieauswertungen, Fördermittelabschätzungen, CO₂-Betrachtungen oder sonstige projektbezogene Auswertungen werden auf Grundlage der jeweils aktuell verfügbaren und vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestellten Daten erstellt.
Sämtliche von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) erstellten Analysen, insbesondere im Hinblick auf Rentabilität, Wirtschaftlichkeit, Einsparpotenziale, Förderfähigkeit, CO₂-Einsparungen, Projektkosten oder Amortisation, sind indikativ und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit für aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Änderungen der Planungsannahmen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderbedingungen, Energiepreise, Baukosten, technischen Umstände oder sonstigen Einflussfaktoren.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Richtigkeit von eingeholten Angeboten, die Einhaltung von Kostenvoranschlägen, die vertragsgemäße Erfüllung von Verträgen durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte oder für deren Bonität.
Ebenfalls haftet die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) nicht für nachträgliche Preiserhöhungen, geänderte Förderbedingungen, geänderte technische Anforderungen, Lieferverzögerungen, die Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten, Leistungen oder Fördermittel sowie die Entscheidung von Behörden, Netzbetreibern, Förderstellen oder sonstigen Dritten.
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Dritten oder vom Auftraggeber im Rahmen des Projekts gemachten Angaben. Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und vom Auftraggeber beauftragten Dritten vermittelnd tätig zu werden.
Verletzt die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine vertragliche Pflicht, so kann der Auftraggeber Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Gegenüber Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist eine Haftung der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind und keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung gegenüber Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab, insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) oder dem Auftraggeber verursacht worden ist.
Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
8. Datenschutz
Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) wird personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich behandeln und nur zu Zwecken der Vertragserfüllung oder auf Grundlage einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis an Dritte weitergeben.
Personenbezogene Daten werden bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter:
https://www.helvia.de/datenschutzerklarung/
Die Website und Leistungen werden unter der Marke „Helvia – eine Marke der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt)“ angeboten. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt), sofern nicht eine Beratung vor Ort oder ein anderer Leistungsort vereinbart ist.
Leistungen können durch Mitarbeiter der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt), durch verbundene Marken oder durch von der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) beauftragte Dritte erbracht werden.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt), soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Schuch Consulting UG (haftungsbeschränkt) bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
Sind vorstehende AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.